Private Krankenversicherungen bezahlen in der Regel ärztliche osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Osteopathie wird mit sogenannten Analogziffern der GOÄ abgerechnet, die offziell von den Ärztekammern zur Abrechnung in diesem Fachgebiet empfohlen werden.
Manche Versicherungen schließen allerdings bestimmte Einzelleistungen kategorisch aus, sodass ein gewisser Eigenanteil selbst zu bezahlen ist. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall direkt bei Ihrer Krankenversicherung, um Missverständnissen vorzubeugen!
Zudem bitte ich Sie, die Erklärung für Privatpatienten auszudrucken und zu unterschreiben. Damit bestätigen Sie, dass ich Sie auf die o.g. Umstände hingewiesen habe. Die Erklärung erhalten Sie als Download auf Ihren Computer.
Dr. med. Angelika Metzger-Weiser
Osteopathie D.O.M.™
Kinderosteopathie D.O.M.P™
Nibelungenplatz 1
Stadtturm - 6. Stock
94032 Passau
TEL (Nur Osteopathie!):
+49 (0)851 20986386
FAX (Nur Osteopathie!):
+49 (0)851 96059364
Sprechzeiten für Privatsprechstunde nur nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie:
Terminabsagen müssen bis spätestens 24 Std. vorher erfolgen, ansonsten wird die Behandlung berechnet. Ausnahmen nur nach persönlicher Absprache möglich.
Privatärztliche Praxis für Osteopathie
-> Achtung: Keine Abrechnung der Osteopathie über Gesundheitskarte möglich
Für Termin- und Rezeptanfragen in der Allgemeinmedizin rufen Sie bitte an unter +49 (0)851 56911 oder scheiben Sie uns eine Email: praxis@allgemeinarzt-stadtturm.de
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